Die Hauptversammlung der IGÖV Schweiz findet definitiv nicht statt. Die IGÖV verzichtet auch auf eine schriftliche Durchführung. Stattdessen wird im 2021 eine HV für zwei Jahre, 2019-2020, durchgeführt. Der Jahresbericht 2019 ist nun verfügbar. Das laufende Jahr war wie für viele Organisationen ein einziges Auf und Ab. Nichts war mehr planbar. So auch unsere Hauptversammlung (HV). Ursprünglich war sie für Anfang Mai 2020 geplant. Die Sektion Ostschweiz hatte dafür ein attraktives Programm vorbereitet. Leider musste dieser Anlass wegen der Covid-Massnahmen abgesagt werden. Nach Besserung der Corona-Lage hat der Vorstand verschiedene Ersatzvarianten für den Herbst geplant. Auch hier hatten wir schon die Zusage einer namhaften Gastreferentin. Die zweite Welle machte auch diesem Anlass einen Strich durch die Rechnung.
An seiner letzten Sitzung hat der Vorstand deshalb beschlossen, in diesem Jahr auf die HV ganz zu verzichten. Dafür findet im 2021 eine HV für beide Geschäftsjahre 2019 und 2020 statt. Dies ist gestützt auf die Covid-Verordnung des Bundesrats vom März 2020 möglich und zulässig. Wir haben auch keine dringenden Sachgeschäfte, der Vorstand arbeitet weiter, und wenige Wechsel im Vorstand (Vertreter der Sektionen Zürich und Genf) nehmen wir unkompliziert vor – die formellen Wahlen erfolgen für einmal danach. Wir hoffen und setzen darauf, dass sich die Lage im 2021 in der Schweiz und weltweit langsam wieder normalisieren wird und wir Ende Mai 2021 oder im Juni wie gewohnt zu einer spannenden Hauptversammlung mit hochkarätigen GastreferentInnen und einem attraktiven Rahmenprogramm einladen können. > Jahresbericht 2019 < Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr begrüsst, dass das Bundesamt für Verkehr einen Verpflichtungskredit für eine weitere Vierjahresperiode vorsieht. Der regionale Personenverkehr ist für das Schweizer Verkehrssystem von sehr grosser Bedeutung. Der RPV stellt nämlich die Versorgung der ganzen Schweiz mit dem öffentlichen Verkehr sicher.
Trotz der grossen Nachfrage reichen die Verkehrserlöse nicht aus, um die Kosten des RPV zu de- cken. Deshalb übernehmen Bund und Kantone die ungedeckten Kosten des RPV: im Durchschnitt finanziert die Kundschaft rund die Hälfte der Kosten. Im Jahr 2019 belief sich der Kostendeckungsgrad, d. h. der Anteil an den Gesamtkosten der RPV-Leistungen, der durch die Verkehrserlöse gedeckt wird, auf 52,1 %. Diese Rate steigt seit Jahren kontinuierlich an (durchschnittliches Wachstum von 1,1 % seit 2008). Der vorgesehene Verpflichtungskredit von 4.402 Milliarden Franken für die Jahre 2022 - 2025 bringt für alle Beteiligten im RPV weitere Sicherheit und Verbindlichkeit. Zusätzliche Mittel von 80 Millionen für die Jahre 2022 – 2025 sind für Innovationen vorzusehen. Damit kann die Weiterentwicklung des RPV zusätzliche Impulse erfahren. Folgen von Corona in einer separaten Vorlage berücksichtigen Die Folgen des Coronavirus sind nicht Gegenstand der Vorlage zum Verpflichtungskredit. Für die nachhaltige Entwicklung des RPV ist es zwingend, dass die finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie separat aufgearbeitet werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind dabei auch die Auswirkungen auf der Ebene des Image und des Vertrauens in den ÖV zu berücksichtigen. Die seit Mitte März andauernden Appelle, den öffentlichen Verkehr wegen Ansteckungsgefahr nicht zu benutzen, haben eine fatale Wirkung, wie die trotz beginnender Lockerung nur ungenügend genutzten Züge, Trams und Busse zeigen. Die IGöV begrüsst es, dass das BAV bezüglich «Folgen Corona» Planungen macht. Es sollte be- dacht werden, dass der Abgeltungsbedarf für den Verpflichtungskredit 2022-2025 anhand von Nachfrageprognosen auf dem Stand von vor der Corona-Krise berechnet wurde. Wie sich der öV nach der Pandemie entwickeln wird, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Nachfragezahlen im öV noch längere Zeit nicht das Niveau er- reichen werden, wie in der Zeit vor dem Coronavirus. Die damit verbundenen Ertragseinbussen sind zu berücksichtigen. Zusätzlich sind Mittel einzuplanen, um den Vertrauens- und Imageverlust wieder auffangen zu können. Die dafür einzusetzenden Massnahmen habe ein breites Spektrum abzudecken. Nebst Anpassungen des Angebots – nach oben, um eine Einhaltung der Distanzregeln nach Möglichkeit zu erleichtern – muss das Gesamtsystem öV – angefangen bei der Kundeninformation, über die Fahrzeuge bis zu den Bahnhöfe und Haltestellen – soweit aufgewertet werden, dass es jede erdenkliche Art von Sicherheit vermittelt. Zu integrieren sind dabei zum Beispiel Funktionen wie Schulung, Informationen, Zurverfügungstellen bzw. Verkauf von Schutzmaterialien an grösseren Bahnhöfen ebenso wie die vorübergehende Einführung einer Maskenpflicht. Damit kann das Image des öV wieder gestärkt, den Reisenden Sicherheit vermittelt und damit eine Voraussetzung für das Wiederauffahren der Wirtschaft und des sozialen Lebens geschaffen werden. Höhe des Verpflichtungskredits ist grundsätzlich richtig ... Es ist sehr erfreulich, dass das BAV den Kredit zugunsten des RPV um 300 Millionen Franken gegenüber der laufenden Vierjahresperiode erhöhen will. Diese Erhöhung erlaubt es, wichtige Verbesserungen im Angebot des RPV umzusetzen und bei einigen Transportunternehmen neues Rollmaterial zu beschaffen. Das sind aus unserer Sicht zwei wichtige Faktoren, um den Modalsplit des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr zu verbessern. Den Anteil des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen und den Verkehr als Ganzes klimafreundlicher zu gestalten, widerspiegelt gemäss Erläuterungsbericht den politischen Willen. ... aber zusätzliche Mittel für Innovationen sind notwendig Das BAV will im Rahmen des aktuellen Budgets für die Periode 2020-2021 jährlich 5 Millionen Franken für Innovationen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität im RPV aufwenden. Es ist geplant, auch in Zukunft ein Budget in diesem Rahmen für Innovationen vorzusehen. Die IGöV hält diesen finanziellen Rahmen klar für ungenügend, um den RPV im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Unter der aktuellen Gesetzgebung und erst recht unter den schweren finanziellen Folgen der Corona-Pandemie können die Transportunternehmen im RPV nicht genügend Reserven äufnen, um daraus Innovationen mitzufinanzieren. Die IGöV beantragt deshalb, mindestens 25 Millionen Franken pro Jahr für Innovationen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des RPV zu reservieren, bei Bedarf und nach ersten Erfahrungen auch mehr. Genügend Mittel für die «Dekarbonisierung des Busverkehrs» vorsehen Das BAV sieht für «noch nicht explizit formulierte», jedoch derzeit in der Branche diskutierte Pro- jekten oder Optimierungen eine jährliche Abgeltungserhöhung bei den Busunternehmen von 1 Pro- zent (d.h. rund 10 Millionen Franken pro Jahr) aus. Damit sollen u.a. Projekte zur Beschaffung von Fahrzeugen, die eine Abkehr von fossilen Brennstoffen ermöglichen (Batteriebusse und andere Technologien) finanziert werden. Die IGöV unterstützt dieses Vorgehen. Selbst wenn ein grosser Teil der zu ersetzenden Diesel- oder Erdgasbusflotte im Ortsverkehr eingesetzt wird, ist der RPV ebenfalls stark gefordert. Es ist wichtig, dass für die Dekarbonisierung des Strassen-öV kurzfristig genügend Mittel zur Verfügung stehen werden und in diesem wichtigen Bereich die Zielerreichung der Energiestrategie im öffentlichen Verkehr (ESöV 2050) rasch erfüllt wird. Nachtverkehr ausbauen und abgelten Der IGöV ist es wichtig, dass der öV-Anteil am Gesamtverkehr weiter erhöht wird. Das Gesamtangebot kann deutlich verbessert werden, wenn die Abgeltungsberechtigung in zwei Bereichen ausgedehnt wird: beim Angebot zur Nachtzeit und beim Ausflugsverkehr ohne Erschliessungsfunktion. Beim Nachtverkehr hat die fehlende Abgeltungsberechtigung zu regional unterschiedlich finanzierten Angeboten mit wenig überblickbaren Nachtzuschlägen geführt. Es ist sehr zu begrüssen, dass nun in verschiedenen Agglomerationen, wie z.B. Basel, Chur oder Zürich, diese Zuschläge aufgehoben wurden oder werden. Wir gehen davon aus, dass sich der Bund über den RPV-Verpflichtungskredit künftig neben den Kantonen und Gemeinden an den Nachtangeboten finanziell beteiligt. Ungedeckte Kosten für touristische Angebote zu Ausflugszielen müssen heute allein von Kantonen, Gemeinden oder Vereinen getragen werden und kommen daher oft gar nicht erst zustande. Diese Verbindungen sind für strukturschwache Gebiete von sehr grosser Bedeutung und bieten Ausflüglern Verbindungen auf der letzten Meile ihrer Transportkette, was erst den Verzicht auf die Fahrt per MIV ermöglicht. Darum ist es richtig, dass der Bund die ungedeckten Kosten zur Hälfte im RPV mitfinanziert. Zusammenfassung und Anträge
Samstag 2. Mai - St. Gallen Abgesagt aufgrund COVID-19 ![]()
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats müssten Bahnen kaum je Verspätungsentschädigungen auszahlen. Wegen der kurzen Reisewege sind Verspätungen von über einer Stunde selten und kosten Billette meist zu wenig um den vorgesehenen Mindestbetrag zu überschreiten. So würden die Fahrgastrechte zur Farce werden.
Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr fordert eine kundenfreundliche Regelung:
In der Schweiz dauern Reisen meist nur wenige Stunden. Verspätungen von einer Stunde, welche gemäss Vorschlag entschädigungspflichtig wären, sind darum äusserst selten. Die IGöV fordert deshalb, dass bereits Verspätungen von 30 Minuten Reisezeit Entschädigungen erhalten müssen. Gemäss Bund müsste ein Billett mindestens 40 Franken kosten, um eine Entschädigung zu erwirken, mit einem Mindestbetrag von 10. Für diesen Preis fahren Halbtax-Berechtigte in der 2. Klasse knapp 300 Kilometer. Bei kürzeren Strecken würden sie jeweils leer ausgehen. Damit nicht nur Passagiere der 1. Klasse Entschädigungen erhalten können, muss die Mindestentschädigungsschwelle halbiert werden, auf 5 Franken. Die Regeln müssen zudem dahin ergänzt werden, dass auch General- und Verbundabos entschädigt werden. Da die Reisewege meist nicht belegt werden können, ist es naheliegend, die Entschädigungen auf die Tageskosten der Abonnemente festzusetzen. Damit wären im Einzelfall auch bei grösseren Verspätungen meist keine Entschädigungen fällig. Dieser Bereich darf nicht einfach den öV-Unternehmen überlassen werden. Ihnen ist eine jährliche Kumulierung vorzuschreiben. |
WilkommenDie Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr setzt sich für einen leistungsfähigen und kundenfreundlichen öV ein. IGöV Bern
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