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Bahn-Entschädigung darf nicht zur Farce werden

23/10/2019

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Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats müssten Bahnen kaum je Verspätungsentschädigungen auszahlen. Wegen der kurzen Reisewege sind Verspätungen von über einer Stunde selten und kosten Billette meist zu wenig um den vorgesehenen Mindestbetrag zu überschreiten. So würden die Fahrgastrechte zur Farce werden.

Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr fordert eine kundenfreundliche Regelung:
  • Die Limite für die Entschädigung ist auf 5 Franken festzusetzen.
  • Die Entschädigung ist ab einer Verspätung von 30 Minuten auszurichten.
  • Inhaber von Abonnemente sind angemessen zu entschädigen.

In der Schweiz dauern Reisen meist nur wenige Stunden. Verspätungen von einer Stunde, welche gemäss Vorschlag entschädigungspflichtig wären, sind darum äusserst selten. Die IGöV fordert deshalb, dass bereits Verspätungen von 30 Minuten Reisezeit Entschädigungen erhalten müssen.

Gemäss Bund müsste ein Billett mindestens 40 Franken kosten, um eine Entschädigung zu erwirken, mit einem Mindestbetrag von 10. Für diesen Preis fahren Halbtax-Berechtigte in der 2. Klasse  knapp 300 Kilometer. Bei kürzeren Strecken würden sie jeweils leer ausgehen. Damit nicht nur Passagiere der 1. Klasse Entschädigungen erhalten können, muss die Mindestentschädigungsschwelle halbiert werden, auf 5 Franken.

Die Regeln müssen zudem dahin ergänzt werden, dass auch General- und Verbundabos entschädigt werden. Da die Reisewege meist nicht belegt werden können, ist es naheliegend, die Entschädigungen auf die Tageskosten der Abonnemente festzusetzen. Damit wären im Einzelfall auch bei grösseren Verspätungen meist keine Entschädigungen fällig. Dieser Bereich darf nicht einfach den öV-Unternehmen überlassen werden. Ihnen ist eine jährliche Kumulierung vorzuschreiben.
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