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Verpflichtungskredit im regionalen Personenverkehr

18/5/2020

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Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr begrüsst, dass das Bundesamt für Verkehr einen Verpflichtungskredit für eine weitere Vierjahresperiode vorsieht. Der regionale Personenverkehr ist für das Schweizer Verkehrssystem von sehr grosser Bedeutung. Der RPV stellt nämlich die Versorgung der ganzen Schweiz mit dem öffentlichen Verkehr sicher.

Trotz der grossen Nachfrage reichen die Verkehrserlöse nicht aus, um die Kosten des RPV zu de- cken. Deshalb übernehmen Bund und Kantone die ungedeckten Kosten des RPV: im Durchschnitt finanziert die Kundschaft rund die Hälfte der Kosten. Im Jahr 2019 belief sich der Kostendeckungsgrad, d. h. der Anteil an den Gesamtkosten der RPV-Leistungen, der durch die Verkehrserlöse gedeckt wird, auf 52,1 %. Diese Rate steigt seit Jahren kontinuierlich an (durchschnittliches Wachstum von 1,1 % seit 2008).
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Der vorgesehene Verpflichtungskredit von 4.402 Milliarden Franken für die Jahre 2022 - 2025 bringt für alle Beteiligten im RPV weitere Sicherheit und Verbindlichkeit.
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Zusätzliche Mittel von 80 Millionen für die Jahre 2022 – 2025 sind für Innovationen vorzusehen. Damit kann die Weiterentwicklung des RPV zusätzliche Impulse erfahren.

Folgen von Corona in einer separaten Vorlage berücksichtigen

Die Folgen des Coronavirus sind nicht Gegenstand der Vorlage zum Verpflichtungskredit. Für die nachhaltige Entwicklung des RPV ist es zwingend, dass die finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie separat aufgearbeitet werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind dabei auch die Auswirkungen auf der Ebene des Image und des Vertrauens in den ÖV zu berücksichtigen. Die seit Mitte März andauernden Appelle, den öffentlichen Verkehr wegen Ansteckungsgefahr nicht zu benutzen, haben eine fatale Wirkung, wie die trotz beginnender Lockerung nur ungenügend genutzten Züge, Trams und Busse zeigen.
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Die IGöV begrüsst es, dass das BAV bezüglich «Folgen Corona» Planungen macht. Es sollte be- dacht werden, dass der Abgeltungsbedarf für den Verpflichtungskredit 2022-2025 anhand von Nachfrageprognosen auf dem Stand von vor der Corona-Krise berechnet wurde. Wie sich der öV nach der Pandemie entwickeln wird, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Nachfragezahlen im öV noch längere Zeit nicht das Niveau er- reichen werden, wie in der Zeit vor dem Coronavirus. Die damit verbundenen Ertragseinbussen sind zu berücksichtigen.
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Zusätzlich sind Mittel einzuplanen, um den Vertrauens- und Imageverlust wieder auffangen zu können. Die dafür einzusetzenden Massnahmen habe ein breites Spektrum abzudecken. Nebst Anpassungen des Angebots – nach oben, um eine Einhaltung der Distanzregeln nach Möglichkeit zu erleichtern – muss das Gesamtsystem öV – angefangen bei der Kundeninformation, über die Fahrzeuge bis zu den Bahnhöfe und Haltestellen – soweit aufgewertet werden, dass es jede erdenkliche Art von Sicherheit vermittelt. Zu integrieren sind dabei zum Beispiel Funktionen wie Schulung, Informationen, Zurverfügungstellen bzw. Verkauf von Schutzmaterialien an grösseren Bahnhöfen ebenso wie die vorübergehende Einführung einer Maskenpflicht. Damit kann das Image des öV wieder gestärkt, den Reisenden Sicherheit vermittelt und damit eine Voraussetzung für das Wiederauffahren der Wirtschaft und des sozialen Lebens geschaffen werden.
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Höhe des Verpflichtungskredits ist grundsätzlich richtig ...

Es ist sehr erfreulich, dass das BAV den Kredit zugunsten des RPV um 300 Millionen Franken gegenüber der laufenden Vierjahresperiode erhöhen will. Diese Erhöhung erlaubt es, wichtige Verbesserungen im Angebot des RPV umzusetzen und bei einigen Transportunternehmen neues Rollmaterial zu beschaffen. Das sind aus unserer Sicht zwei wichtige Faktoren, um den Modalsplit des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr zu verbessern. Den Anteil des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen und den Verkehr als Ganzes klimafreundlicher zu gestalten, widerspiegelt gemäss Erläuterungsbericht den politischen Willen.
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... aber zusätzliche Mittel für Innovationen sind notwendig

Das BAV will im Rahmen des aktuellen Budgets für die Periode 2020-2021 jährlich 5 Millionen Franken für Innovationen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität im RPV aufwenden. Es ist geplant, auch in Zukunft ein Budget in diesem Rahmen für Innovationen vorzusehen. Die IGöV hält diesen finanziellen Rahmen klar für ungenügend, um den RPV im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Unter der aktuellen Gesetzgebung und erst recht unter den schweren finanziellen Folgen der Corona-Pandemie können die Transportunternehmen im RPV nicht genügend Reserven äufnen, um daraus Innovationen mitzufinanzieren. Die IGöV beantragt deshalb, mindestens 25 Millionen Franken pro Jahr für Innovationen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des RPV zu reservieren, bei Bedarf und nach ersten Erfahrungen auch mehr.

Genügend Mittel für die «Dekarbonisierung des Busverkehrs» vorsehen
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Das BAV sieht für «noch nicht explizit formulierte», jedoch derzeit in der Branche diskutierte Pro- jekten oder Optimierungen eine jährliche Abgeltungserhöhung bei den Busunternehmen von 1 Pro- zent (d.h. rund 10 Millionen Franken pro Jahr) aus. Damit sollen u.a. Projekte zur Beschaffung von Fahrzeugen, die eine Abkehr von fossilen Brennstoffen ermöglichen (Batteriebusse und andere Technologien) finanziert werden.
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Die IGöV unterstützt dieses Vorgehen. Selbst wenn ein grosser Teil der zu ersetzenden Diesel- oder Erdgasbusflotte im Ortsverkehr eingesetzt wird, ist der RPV ebenfalls stark gefordert. Es ist wichtig, dass für die Dekarbonisierung des Strassen-öV kurzfristig genügend Mittel zur Verfügung stehen werden und in diesem wichtigen Bereich die Zielerreichung der Energiestrategie im öffentlichen Verkehr (ESöV 2050) rasch erfüllt wird.

Nachtverkehr ausbauen und abgelten

​Der IGöV ist es wichtig, dass der öV-Anteil am Gesamtverkehr weiter erhöht wird. Das Gesamtangebot kann deutlich verbessert werden, wenn die Abgeltungsberechtigung in zwei Bereichen ausgedehnt wird: beim Angebot zur Nachtzeit und beim Ausflugsverkehr ohne Erschliessungsfunktion.

Beim Nachtverkehr hat die fehlende Abgeltungsberechtigung zu regional unterschiedlich finanzierten Angeboten mit wenig überblickbaren Nachtzuschlägen geführt. Es ist sehr zu begrüssen, dass nun in verschiedenen Agglomerationen, wie z.B. Basel, Chur oder Zürich, diese Zuschläge aufgehoben wurden oder werden. Wir gehen davon aus, dass sich der Bund über den RPV-Verpflichtungskredit künftig neben den Kantonen und Gemeinden an den Nachtangeboten finanziell beteiligt.

Ungedeckte Kosten für touristische Angebote zu Ausflugszielen müssen heute allein von Kantonen, Gemeinden oder Vereinen getragen werden und kommen daher oft gar nicht erst zustande. Diese Verbindungen sind für strukturschwache Gebiete von sehr grosser Bedeutung und bieten Ausflüglern Verbindungen auf der letzten Meile ihrer Transportkette, was erst den Verzicht auf die Fahrt per MIV ermöglicht. Darum ist es richtig, dass der Bund die ungedeckten Kosten zur Hälfte im RPV mitfinanziert.

Zusammenfassung und Anträge
  1. Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr begrüsst den vom BAV vorgesehenen Verpflichtungskredit von 4402 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025.
  2. Der Zahlungsrahmen ist um 80 Millionen Franken auf 4482 Millionen Franken für die Jahre 2022-2025 zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sind für Innovationen im RPV zu reservieren, so dass dafür in Zukunft 25 Millionen Franken pro Jahr (statt 5 Mio. Franken gemäss Vorschlag des Bundesrats) eingesetzt werden können. ​
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