Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr fordert die eidgenössischen Räte auf, an einer Pflicht der Bahnen zur Entschädigung aller Reisenden festzuhalten. Es ist nicht akzeptabel, dass ausgerechnet die treusten Kundinnen und Kunden, die GA-Besitzenden, ausgeschlossen werden.
Die Verspätungen und Zugsausfälle im Zugverkehr sind seit einiger Zeit ein grosses Ärgernis, das insbesondere die regelmässigen Nutzerinnen und Nutzer besonders betrifft. Eine Entschädigung für entsprechende Unannehmlichkeiten ist europaweiter Standard und soll nun auch in der Schweiz zur Pflicht werden. Der Bundesrat will jedoch alle Pauschalfahrausweise vom Recht auf Entschädigung ausnehmen. Damit sollen die treuesten ausgeschlossen werden. Als Begründung wird angeführt, dass diese Abonnemente bereits ermässigt seien. Zudem seien Missbräuche nicht auszuschliessen. Beide Argumente sind unhaltbar. Sparpreis-Fahrkarten wären trotz Rabatten bis 50 % des Preises ebenfalls entschädigungsberechtigt, nicht aber Abonnemente. Im Ausland sind diese eingeschlossen, obschon die Missbrauchsgefahr auch dort bestehen müsste. Die Deutsche Bahn setzt hierfür einen Fixbetrag fest. Zudem besteht die Missbrauchsgefahr auch bei Einzelfahrkarten für unbegleitete Züge. Die IGöV erwartet deshalb, dass der Bundesrat den Auftrag erhält, eine Entschädigungspflicht analog der Regelung im Ausland einzuführen. |
WilkommenDie Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr setzt sich für einen leistungsfähigen und kundenfreundlichen öV ein. IGöV Bern
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November 2024
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