Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr begrüsst den Entscheid des Bundesrates, einen jeweils vier Jahre gültigen Verpflichtungskredit für die dem Bund anfallenden ungedeckten Kosten im regionalen Personenverkehr einzuführen. Er schaft damit mehr Planungs- und Finanzsicherheit für Personentransportunternehmen und Kantone in der mittelfristigen Angebotsgestaltung und des ökologisch notwendigen Ausbaus. Auch für die Infrastruktur und die Beschaffung von Rollmaterial ist der Verpflichtungskredit vorteilhaft.
Das Nachfragewachstum bedingt auch höhere Abgeltungssummen. Mit deren Finanzierung soll der Kunde jedoch nicht zusätzlich belastet werden, um den öV nach der diesjährigen Preiserhöhung von 3 % nicht gegenüber dem billiger gewordenen Privatverkehr noch stärker zu benachteiligen. Die vom Parlament vorgeschlagenen Verfahren zur Harmonisierung der langfristigen Kosten/Nutzen Effizienz des Fahrplanangebots sind wichtig. Aufgrund der absehbaren Mehraufwendungen ist der Verpflichtungskredit aufzustocken und sicher nicht in der zweiten Zweijahresperiode zu kürzen. Die mittelfristige Planungssicherheit der Transportunternehmen ist für die IGöV zu gewährleisten und einzuhalten. Demzufolge muss der Finanzentscheid für vier Jahre gültig sein, ohne Zwischentranchen und ohne Kürzungsmöglichkeiten. |
WilkommenDie Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr setzt sich für einen leistungsfähigen und kundenfreundlichen öV ein. IGöV Bern
IGöV Oberaargau IGöV Nordwestschweiz IGöV Zentralschweiz IGöV Zürich IGöV Ostschweiz CITraP Neuchâtel CITraP Vaud CITraP Genève Archiv
Juni 2024
|