Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz

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NEIN zur Rosinenpickerei auf Kosten der Bahn ! 

10/1/2017

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Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr hält die Voraussetzungen für eine Konzession von schweizerischen Fernbuslinien für nicht gegeben. 
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Während die konzessionierten Bahnen eine Versorgungspflicht auch wenig rentabler Strecken erfüllen, versuchen Busanbieter, sich an den Rosinen gütlich zu tun. Für den Schienenverkehr würde eine Liberalisierung zu Einnahmeausfällen in Millionenhöhe führen.
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Billige Preise sind für Busse heute darum möglich, weil sie keine Benutzungsgebühr für die befahrene Infrastruktur zahlen, die Bahn hingegen gibt Geld für Trassengebühren aus. Busse bezahlen zudem, anders als die Bahn, oft keine Nutzungsgebühr für Haltestellen. Zuerst müssen hier gleich lange Spiesse geschaffen werden.

Das Fernbusangebot muss jedenfalls dieselben Auflagen für den Behindertentransport erfüllen wie der Schienenverkehr. Auch die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der Fernbusse gilt es zu hinterfragen und müssen vollständig erfüllt werden.
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Ebenfalls sind alle Anbietenden derselben Transport- und Fahrplanpflicht zu unterwerfen. Absagen von Fahrten, wenn nur wenige Kunden da sind, kommen nicht in Frage.
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Die Folgen einer solchen Liberalisierung zeigt ein Blick nach Deutschland. Dort verlor die Deutsche Bahn das Monopol für den Fernverkehr. Die Folgen in der Schweiz wären höhere Tarife und Billetpreise und eine Verschlechterung des öV-Angebotes auf der Schiene.

​Für die IGöV ist eindeutig dass das Bahnangebot der Schweiz einzigartig und ein tragender Pfeiler einer sicheren, raschen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik ist. Diesen Vorteil darf unser Land nicht aufs Spiel setzen. 
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