Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr hält eine langfristige und sichere Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen mit einer Fondslösung grundsätzlich für sinnvoll.
Allerdings beinhaltet der NAF drei gewichtige Nachteile: 1. Der Ausbau der Autobahnen erhält zu starkes Gewicht, dies bewirkt mehr Verkehr und mehr Staus in den Agglomerationen. Der NAF misst demgegenüber den Agglomerationsprogrammen nicht genügend Bedeutung zu. Die Stauproblematik in den Agglomerationen akzentuiert sich. Die Agglomerationsprogramme sollten innerhalb des NAF höhere Priorität geniessen. Sie dürfen nicht erstreckt werden und sind mit mindestens 400 Millionen Franken jährlich zu finanzieren. Der öffentliche Verkehr kann hierbei, laut IGöV, einen wesentlichen Beitrag zur Problemlösung leisten. 2. Die fehlenden Einnahmen aus der Automobilsteuer von 400 Millionen Franken in der allgemeinen Bundeskasse führen zu Sparprogrammen. Darunter wird auch der öffentliche Verkehr durch Leistungsabbau und Tariferhöhungen leiden. Die IGöV lehnt deshalb die vorgeschlagene Überführung der Automobilsteuer in den NAF ab. 3. Eine 2. Gotthardröhre, die unter „Anpassungen“ figuriert, verschlingt insgesamt für Bau und Unterhalt drei Milliarden Franken mehr als eine vernünftige Sanierung mit einem leistungsfähigen Bahnverlad von LKW und PW. Diese Mittel fehlen dann für Agglomerationsprojekte. Die IGöV lehnt eine 2. Gotthardröhre entschieden ab. |
WilkommenDie Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr setzt sich für einen leistungsfähigen und kundenfreundlichen öV ein. IGöV Bern
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November 2024
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